Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Heiligenhaus konnte keine ausreichende Vorschlagsliste für die Presbyteriumswahl 2024 vorlegen.
Durch Beschluss des Kreissynodalvorstandes vom 27.09.2023 gestattet der KSV gemäß § 15a IV Presbyteriumswahlgesetz, die Presbyteriumswahl 2024 nicht durchzuführen. Die folgenden vorgeschlagenen Kandidat*innen gelten damit als gewählt.
Presbyterinnen/Presbyter:
Bahr, Birgit
Beutler, Ulrike
Fernau, Hans-Heinrich
Dr. Harst, Jürgen
Hess, Martin
Pfeiler, Stefan
Posdziech, Gerhard
Sarnoch, Marcus
Waindock, Peter
Wald, Petra
Dr. Wendel, Christiane
Widmann, Michael
Beruflich Mitarbeitende:
Heidenreich, Leon
Die Gewählten werden im Gottesdienst in der Alten Kirche am 17.03.2024 um 10:00 Uhr in ihr Amt eingeführt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen das Wahlergebnis kann jedem wahlberechtigen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei dem Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Niederberg, Lortzingstr. 7, 42549 Velbert, schriftlich unter Angabe von Gründen Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.